Erklärung zur Barrierefreiheit
Die techmar® IT-Solutions GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), BGBl. I Nr. 59/2019, barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.techmar.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines – WCAG 2.1 vereinbar. Die teilweise Vereinbarkeit resultiert aus den nachstehend angeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
-
Einzelne grafische Elemente und interaktive Komponenten verfügen möglicherweise nicht über ausreichende Alternativtexte oder Tastaturbedienbarkeit.
-
Eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z. B. Kartenmaterial, Social-Media-Komponenten) sind gegebenenfalls nur eingeschränkt zugänglich.
-
Manche PDF-Dokumente entsprechen noch nicht vollständig den Anforderungen an barrierefreie Dokumentengestaltung.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schrittweise zu beheben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. Mai 2025 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung gemäß § 4 WZG.
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sollten Sie auf unserer Website Barrieren feststellen oder Anregungen zur Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit haben, ersuchen wir Sie höflich, uns zu kontaktieren. Ihre Rückmeldung unterstützt uns dabei, unser digitales Angebot laufend zu optimieren.
Kontaktstelle für Barrierefreiheit:
techmar® IT-Solutions GmbH
Kohlmarkt 8–10, 2. OG
1010 Wien
E-Mail: office@techmar.at
Wir bemühen uns, auf Ihre Mitteilungen innerhalb von drei bis fünf Werktagen zu reagieren.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit der Antwort aus oben genannter Kontaktstelle nicht zufrieden sind oder keine Antwort erhalten, können Sie sich an die Beschwerdestelle der Republik Österreich wenden. Diese nimmt Hinweise auf Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen entgegen und prüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Bestimmungen des WZG handelt.
Kontaktstelle für Durchsetzungsverfahren:
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)
Kompetenzstelle für barrierefreie IT
Sensengasse 1, 1090 Wien
E-Mail: barrierefreiheit@ffg.at
Web: www.ffg.at/barrierefreiheit
Stand der Erklärung: 20. Mai 2025